Wie die Süddeutsche Zeitung unlängst berichtete, wurden bei einem Einbruch in ein Privathaus nach der Öffnung eines Tresors Uhren, Schmuckstücke und Bargeld erbeutet. Zum Ausgleich hinterließen der oder die Täter im Gebäude ein komplettes Gebiss.
Der Vorgang dürfte für die Bestohlenen wenig befriedigend sein, zumal sie entweder keine Zahnprothese brauchen oder schon eine haben, und ein Trend zum Zweitgebiss sich entgegen den stets auf Wachstum bedachten Bestrebungen der Wirtschaft bislang nicht durchgesetzt hat. Dem Verlust von Werthaltigem steht daher ein eher nutzloser Zugewinn gegenüber.
Aber auch dem (der) nunmehr zahnlosen Dieb(in) wird der Tausch kaum zur ungetrübten Freude gereichen. Mangels tauglicher Beißer scheidet der berühmte Biss in den Apfel für ihn (sie) bis auf weiteres ebenso aus wie etwa der in knusprigen Braten, und die Suppen- sowie Breivorräte sind bekanntlich weitgehend in den Händen der „Letzten Generation“.
Was bleibt, ist eine zwar möglicherweise sinnvolle Umverteilung von reich zu arm, die hier jedoch von polizeilichen, zweifellos auch forensischen Ermittlungen begleitet wird; ist es doch denkbar, dass die Prothese bösewichtige DNA-Spuren birgt, welche dazu beitragen, dass der verbotenen Eigenmacht schließlich die verdiente gesetzliche Quittung erteilt wird.
Falls das Hinterlassene nicht als vorweihnachtliche, kompensatorische Gabe gedacht war: Wie verliert man ein Gebiss, ohne es zu bemerken? Verfügten etwa mehrere Personen nur über eine Prothese, die, in einer gefährlich löcherigen Tasche umhergetragen, jeweils nur von dem genutzt werden durfte, der gerade etwas abzubeißen oder zu kauen hatte? Wie kommunizierten die Beteiligten dann hinreichend verständlich, bevor es soweit war? Und wie lösten sie das Nutzungsproblem, wenn sie einmal nicht zusammen waren? Fragen über Fragen, der Mensch ist und bleibt wundersam.