Im Monat November häufen sich die Feiertage. Für die vielen abhängig beschäftigten Zeitgenossen wirft dies vor allem die Frage auf, ob am jeweiligen Tag gearbeitet werden muss oder nicht. Was im eigentlichen Sinne jeweils „gefeiert“ werden soll, wissen immer mehr immer weniger. Also:
Der Volkstrauertag erinnert an die Kriegstoten und die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Er wurde in der Weimarer Republik eingeführt und sollte am fünften Sonntag vor Ostern begangen werden, allerdings nicht als gesetzlicher Feiertag. Die Nazis feierten ihn als faschistisch eingefärbten „Heldengedenktag“, der 1945 mit dem Dritten Reich wenig heldenhaft unterging. Im Jahr 1948 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen die Tradition des Volkstrauertages wieder in der alten Form aufgenommen und nach der Gründung der Bundesrepublik fortgeführt, wobei er an das Ende des Kirchenjahres verlegt wurde. In der DDR wurde daraus der „Internationale Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“.
Der Buß- und Bettag am 19. November ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Dabei geht es nicht so sehr um Buße für Vergangenes, sondern um eine Umkehr zu Gott, eine Haltungsänderung. Bis 1994 war der Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag, wurde dann aber auf dem neoliberalen Altar geopfert, und zwar vorgeblich zur „zur Sicherung der Finanzierung der Pflegeversicherung“ – eine Sicherung, die prompt vor alem bei den Unternehmergewinnen eintrat. Gesetzlicher Feiertag ist der Buß- und Bettag nur noch in Sachsen; dort zahlen die Arbeitnehmer, nicht aber die Arbeitgeber (!), einen um 0,5% höheren Beitrag zur Pflegeversicherung – ein Mehr, das den Nutzen des Feiertages für die Arbeitnehmer weit überschreitet, was in unserer obrigkeitsergebenen Bevölkerung jedoch zuverlässig niemanden auf die Barrikaden treibt.
Der Totensonntag wird am letzten Sonntag des Kirchenjahres begangen, in diesem Jahr am 23. November. Es handelt sich um einen evangelischen, nicht gesetzlichen Feiertag, an dem der in den letzten 12 Monaten Verstorbenen gedacht werden soll. Für das Gedenken an die Hoffnung zahlloser Kleinanleger auf eine menschenwürdige Altersversorgung, die im letzten Jahr durch raffgierige Energieversorger, Kreditinstitute und andere Spelulanten gemeuchelt wurde, ist der Totensonntag also nicht vorgesehen. Man sollte einen besonderen Feiertag dafür schaffen, zumal derlei Todesfälle zukünftig noch häufiger auftreten werden als bisher.