In unserer Zeit allgegenwärtiger Erregung verdanken wir dem neuesten Werk des Francis Fukuyama mit dem Titel „Identität – Wie der Verlust der Würde unsere Demokratie gefährdet“ die keineswegs neue Erkenntnis, dass die Demokratien mittlerweile auch wanken, weil Menschen einzeln und als Mitglieder einer Gruppe Anerkennung durch die Gesellschaft suchen und ihnen diese nicht immer genügend zuteil wird.
Ein neuerdings viel genanntes Beispiel sind die weißen Amerikaner (aber auch Europäer) der im Zuge der wirtschaftlichen Globalisierung wirtschaftlich bedrohten Mittelschicht, die sich durch Menschen anderer Hautfarbe in ihrer Heimat zusätzlich beeinträchtigt sehen und auch deshalb nur allzu leicht rechtspopulistischen, ihre Ängste geschickt aufgreifenden Einflüsterungen auf den Leim gehen. In diese Richtung zeigt nicht zufällig, aber eher hilflos das Wahlprogramm der SPD 2021, wonach ein schäbiger Mindestlohn von 12 Euro „Respekt“ bekunden soll – und das vor dem Hintergrund immer größerer finanzieller Ungleichheit.
Frauen beklagen in den letzten Jahren männliche, häufig in Ausnutzung von Machtpositionen erfolgte sexuelle Übergriffe („Me Too“). Dabei geht es ihnen nicht darum, wie bei der unterschiedlichen Entlohnung nebst Kreditwürdigkeit gleiches Recht auch für sie herzustellen, zumal das auf Seiten des Mannes physiologisch zu gewissen Schwierigkeiten bis zum vollständigen Scheitern führen kann. Sie verlangen vielmehr zu Recht ein durch freie Entscheidung herbeigeführtes Einvernehmen mit dem jeweiligen Vorgang. Damit sind die Probleme freilich nicht vollständig beschrieben und gelöst.
Zum einen soll es nach unbestätigten Gerüchten hie und da Frauen geben, die dem Begehren des Mannes aus Berechnung gern nachgeben, um diesen zu gewissen, dem eigenen Fortkommen dienlichen sonstigen Handlungen zu motivieren. Wie soll zum anderen das weibliche Einvernehmen im Einzelfall im Nachhinein treffsicher festgestellt werden? Juristen müssen aus Beweisgründen vorsorglich eine vorherige, schriftliche Einverständniserklärung der Frau verlangen, deren Zustandekommen umso komplexer ist, als das gesamthafte Ereignis von Frank McCourt in „Die Asche meiner Mutter“ nicht ohne Grund „die große Aufregung“ genannt wird. Zum dritten wohnt feministischen Anschauungen bisweilen ein gewisser Hang zur Übertreibung inne. Wer es bereits als sexuellen Übergriff ansieht, wenn Männer hinter einer Frau her pfeifen, überdehnt den Begriff und setzt sich dem Verdacht aus, Sexualität samt ihrem erträglichen, im Einzelfall womöglich gar willkommenen Drumherum überhaupt wesentlich schrumpfen zu wollen.
Ähnliches gilt – und hier outet sich der Autor dieser Zeilen endgültig als unverbesserlicher Chauvi -, wenn Frauen ihre Rechte auf Gleichbehandlung durch Bezeichnungen zutiefst verletzt sehen, die beide Geschlechter meinen und dennoch im Maskulinum daherkommen, wie etwa bei der Formulierung „der Leser“ – obwohl es auch allgemein akzeptierte feminine Kennzeichnungen für typisch Männliches gibt wie „die Axt“. Die Folge sind unter anderem nicht nur halbwegs erträgliche, gendernde Kompromisse wie „Lesende“, sondern schmerzhafte Wortungetüme wie „LeserInnen“. Einen Einblick in die zugrunde liegenden Verwerfungen bieten die diesbezüglichen Artikel in den Ausgaben 3/21 und vor allem 6/21 der Wochenzeitung „der Freitag“. Wie generell im Menschenleben würde mehr Gelassenheit – hier auf der weiblichen Seite – entspannend wirken.
Nach allem neigen wir zu der aus feministischer Sicht selbstredend unerträglichen Auffassung, dass es sich bei der Forderung nach geschlechtergerechteren Formulierungen eher um das Schießen mit Kanonen auf Spatzen handeln und die Herstellung der Gleichstellung von Mann und Frau an anderen Fronten entschieden wichtiger sein könnte. Daher schließen wir uns ausnahmsweise einmal Thomas Gottschalk an, der es in einer Talkshow unlängst ablehnte, fortan nur noch Salzstreuerinnen zu nutzen. Der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass alle LeserInnen, die diesen Text bis zum bitteren Ende verfolgt haben, den Verfasser ab sofort unbehelligt von Konsequenzen jedweder Art „Fräulein“ nennen dürfen.