Die derzeitigen Erwägungen der Bundesregierung rechtfertigen wenig Hoffnung auf eine baldige nennenswerte Lockerung der vorhandenen Beschränkungen. So werden zum Beispiel Beerdigungen auch weiter mit nur wenigen Trauernden stattfinden. Dies gilt auch für die Beisetzung des bereits vor Wochen eingeäscherten deutschen Grundgesetzes. Aber es zeichnet sich auch eine vom Robert-Koch-Institut (RKI) vorangetriebene Lösung ab, die alle drängenden Corona-Probleme schnell lösen könnte.
Aus langwierigen Abstimmungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer, Jesus, Gottvater, dem Heiligen Geist sowie – wichtiger – dem Vatikan ergeben sich nun vorerst einige Änderungen für den Jahresablauf 2020, die weit in das Jahr 2021 hinein reichen. Ostern 2020 einschließlich der Wiederauferstehung Jesu wird in die Zeit vom 24. bis 26. Dezember 2020 verlegt. Das Pfingstfest 2020 soll angemessen verkürzt am 01. Februar 2021 morgens von 10 Uhr bis 11 Uhr 15 in zertifizierten Quarantänestationen begangen werden. Die Sommerferien 2020 fallen zunächst aus und können auf Antrag in den Monaten Mai und Juni 2021, allerdings nur zuhause, verbracht werden, wobei die attraktivsten Termine wie gewohnt Bayern und Baden-Württemberg vorbehalten bleiben; entsprechende Gutscheine werden ab dem Jahresende 2020 von vermummten Mitarbeitern der Kreisverwaltungsbehörden ausgegeben. Weihnachten 2020 findet, falls die Krise es zulässt, zusammen mit Ostern zu Anfang des Monats April 2021 statt, womit die alte Juristenweisheit „Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist der Osterhase“ gegebenenfalls endlich greifbare Gestalt annimmt.
Das RKI arbeitet seit Wochen an einer App, vermittels derer die Corona-Viren geschlossen in das Jahr 1348 n. Chr. transferiert und von den seinerzeit ohnehin wesentlich dezimierten Bevölkerungen unschwer zusammen mit der Pest konsumiert werden können. Diese im wahrsten Sinne epochale Lösung erscheint vertretbar, nachdem die Kreation des Corona-Virus schon im dunklen Mittelalter lediglich an damals noch vorhandenen räumlichen Beschränkungen und technischen Unbeholfenheiten scheiterte. Gelingt dieses Projekt, ist die Zahl derer, die in unserer – nach einer verbreiteten Meinung aufgeklärten – Zeit an Corona-Beerdigungen teilnehmen dürfen, naturgemäß wieder unbegrenzt.